Förderungsfähig sind
- Arbeitslose
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende
- Ausbildungssuchende (wenn keine rein schulische Ausbildung angestrebt wird)
Leistungsvoraussetzungen
- Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Sie sind abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
- Der Arbeitgeber erbringt keine gleichartigen Leistungen
Andere öffentlich-rechtliche Stellen sind zur Erbringung gleichartiger Leistungen gesetzlich nicht verpflichtet
Wichtig:
Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen.
Die Leistungen müssen im Vorfeld bei der Agentur für Arbeit beantragt werden !!!!
Von der Agentur für Arbeit übernommen werden können: |