Ausbildungssuchende (wenn keine rein schulische Ausbildung angestrebt wird)
Leistungsvoraussetzungen
Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Sie sind abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Der Arbeitgeber erbringt keine gleichartigen Leistungen Andere öffentlich-rechtliche Stellen sind
zur Erbringung gleichartiger Leistungen gesetzlich nicht verpflichtet.
Wichtig:
Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen.
Die Leistungen müssen im Vorfeld bei der Agentur für Arbeit beantragt werden !!!!
Von der Agentur für Arbeit übernommen werden können: