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Personalvermittlung

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Telefon: 03378 510 158
Finanzielle Hilfen der Agentur für Arbeit

Förderungsfähig sind

  • Arbeitslose
  • von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende
  • Ausbildungssuchende (wenn keine rein schulische Ausbildung angestrebt wird)

Leistungsvoraussetzungen

  • Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Sie sind abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
  • Der Arbeitgeber erbringt keine gleichartigen Leistungen Andere öffentlich-rechtliche Stellen sind zur Erbringung gleichartiger Leistungen gesetzlich nicht verpflichtet.

Wichtig:

Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen.
Die Leistungen müssen im Vorfeld bei der Agentur für Arbeit beantragt werden !!!!
Von der Agentur für Arbeit übernommen werden können:
 
 
 
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