Übergangsbeihilfe
- für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung.
- max. 1.000 Euro als Darlehen
Ausrüstungsbeihilfe
- für Arbeitskleidung und -gerät.
- max. 260 Euro als Zuschuss
Wichtig:
Mobilitätshilfen dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden,
wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen. Die Leistungen müssen
vor der Arbeitsaufnahme oder dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis
bzw. vor der Kostenentstehung bei der örtlich zuständigen Agentur
für Arbeit beantragt werden
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