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Telefon: 03378 510 158
Mobilitätshilfen

Übergangsbeihilfe

  • für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung.
  • max. 1.000 Euro als Darlehen

Ausrüstungsbeihilfe

  • für Arbeitskleidung und -gerät.
  • max. 260 Euro als Zuschuss

Wichtig:

Mobilitätshilfen dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen. Die Leistungen müssen vor der Arbeitsaufnahme oder dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis bzw. vor der Kostenentstehung bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden
 
 
 
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