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Personalvermittlung

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Telefon: 03378 510 158
Private Arbeitsvermittler / Personalvermittler
Gewerbliche Arbeitsvermittlungen haben sich in den letzten Jahren in Deutschland etabliert. Die Erfolgsquoten der privaten Arbeitsvermittler liegen ca. dreimal höher als die der Agentur für Arbeit. Jeder kann einen privaten Personalvermittler in Anspruch nehmen. Egal ob arbeitsuchend oder ob man sich verändern möchte. Die Frage ist nur die, wer bezahlt das Honorar für eine erfolgreiche Vermittlung. Die Arbeitsuchenden haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein mit dem das Honorar beglichen werden kann. Es gibt auch noch andere Möglichkeiten das Honorar zu begleichen. Diese werden individuell mit dem Personalvermittler abgestimmt. Genutzt werden die Dienste der gewerblichen Arbeitsvermittlung sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern.
Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Internetseite der Agentur für Arbeit:

Vermittlungsgutschein

Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben alle Bezieher von Arbeitslosengeld I, wenn sie mindestens 8 Wochen arbeitslos gemeldet sind. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II ist eine sogenannte »kann-Bestimmung«. Der Vermttlungsgutschein kann bei der Agentur für Arbeit persönlich, schriftlich oder telefonisch beantragt werden. Die Agenturen haben hier aber unterschiedliche Herangehensweisen. Bei den meisten reicht ein Telefonat aus und der Vermittlungsgutschein wird nach Hause geschickt. Es gibt aber auch Agenturen, in denen der Vermittlungsgutschein persönlich abgeholt werden muss. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Monate ab Ausstellung. Mit diesem Vermittlungsgutschein kann man sich an mehrere Personalvermittler wenden. Aber Vorsicht, nur Kopien aushändigen, das Original erst bei erfolgreicher Vermittlung. Der Vermittlungsgutschein hat einen Wert von 2.000 Euro (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) und wird in zwei Raten zu jeweils 1000 Euro ausgezahlt. Die erste nach sechswöchiger Beschäftigung, die zweite Rate nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Nähere Informationen finden Sie auch unter:

 
 
 
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