Geschrieben von Burkhard Ritz
am 22.05.2008
Führerschein-Entzug auch bei betrunkenen Radfahrern
Auch Radfahrern droht der Führerscheinentzug bei einer Trunkenheitsfahrt, so die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Bei 1,6 oder mehr Promille darf der Führerschein entzogen werden. In einem medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU) sei deshalb zu klären, ob auch künftig die Gefahr von Trunkenheitsfahrten durch den Betroffenen bestehe.