Geschrieben von Burkhard Ritz
am 24.01.2008
Gekürzte Pendlerpauschale ist verfassungswidrig
Nach Ansicht des Bundesfinanzhof`s ist die gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig. Die Fahrkosten zwischen Arbeitsort und Wohnort müssen weiter von der Steuer absetzbar sein. Das dies seit dem 01.01.2007 erst nach dem 20.Kilometer möglich ist, sei verfassungswidrig. Die Begründung liegt in der ungleichen Behandlung der Arbeitnehmer aus dem Nah- bzw. Fernbereich. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist allerdings erst gegen Ende des Jahres zu rechnen. Steuerhilfsvereine raten den Pendlern, die Fahrtkosten bei der Steuer geltend zu machen.