Geschrieben von Burkhard Ritz
am 09.12.2008
Pendlerpauschale
Die Verfassungsrichter in Karlsruhe entschieden, dass die Kürzung der Pendlerpauschale nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die seit Anfang 2007 geltende Regelung verletzte den Grundsatz der Gleichbehandlung, so die Argumentation der Karlsruher Richter. Allerdings ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet, aufgrund der vorliegenden Entscheidung, die Pendlerpauschale in ihrer alten Form wieder einzuführen.
Laut Bundesregierung gelten ab 2009 wieder die alten Pauschalsätze. Das bedeutet, Pendler können die Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz wieder ab dem ersten Kilometer steuerlich absetzen. Mit diesem Urteil können Millionen von Steuerzahler mit Nachzahlungen rechnen. Laut Finanzministerium geht es dabei für 2007 bis 2009 um rund 7,5 Milliarden Euro.