Ab 31.12.2010 läuft die aktuelle Regelung für die Vermittlungsgutscheine aus. Arbeitssuchende mussten in den Jahren 2008 bis 2010 zwei Monate warten, um einen Anspruch auf einem Vermittlungsgutschein zu haben.
Diese Regelung zu den Vermittlungsgutscheinen, wird ab dem 01.01.2011 durch eine neue ersetzt. So wird diese Wartezeit für Jobsuchende wieder auf sechs Wochen verkürzt. Die neue Regelung ist bis zum 31.12.2011 gültig und beschleunigt den Vermittlungsvorgang von Arbeitssuchende um 14 Tage.