Zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern können Arbeitgeber Zuschüsse von der Agentur für Arbeit beantragen. Diese Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sind als Ausgleich für Minderleistungen des Arbeitnehmers gedacht. Je nach Umfang der Minderleistung richtet sich die Höhe der Förderdauer und der Förderleistung. Der Antrag auf Eingliederungszuschuss muss vor der Arbeitsaufnahme bei der für den Arbeitnehmer zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Der Eingliederungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Dem Arbeitgeber kann bis zu 50% des regelmäßig gezahlten Entgelts sowie bei dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag den pauschalierten Arbeitgeberanteil als monatlicher Lohnkostenzuschuss gezahlt werden. Der Eingliederungszuschuss wird maximal für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. |
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